Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und Ihre Werte weiterleben lassen können? Das revidierte Schweizer Erbrecht stärkt die persönliche Entscheidungsfreiheit. Jede urteilsfähige, erwachsene Person kann heute selbstbestimmter denn je festlegen, wem sie mit einer testamentarischen Zuwendung etwas hinterlassen möchte – sei es nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation, deren Werte sie teilt.
Gemeinnützige Organisationen engagieren sich in der Schweiz dort, wo staatliche Leistungen an ihre Grenzen stossen – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Prävention, Integration oder soziale Unterstützung. Auch das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Luzern begleitet Menschen in herausfordernden Lebenssituationen mit Angeboten und Projekten, die Nähe schaffen, Sicherheit geben und neue Perspektiven eröffnen.