Eine Blume vom Winde verweht
Ihr letzter Wille

Selbstbestimmt vorsorgen

Wer seinen letzten Willen frühzeitig in einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag oder einem Testament festhält, schafft Klarheit für sich selbst und entlastet gleichzeitig seine Angehörigen.

Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und Ihre Werte weiterleben lassen können? Das revidierte Schweizer Erbrecht stärkt die persönliche Entscheidungsfreiheit. Jede urteilsfähige, erwachsene Person kann heute selbstbestimmter denn je festlegen, wem sie mit einer testamentarischen Zuwendung etwas hinterlassen möchte – sei es nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation, deren Werte sie teilt. 

Gemeinnützige Organisationen engagieren sich in der Schweiz dort, wo staatliche Leistungen an ihre Grenzen stossen – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Prävention, Integration oder soziale Unterstützung. Auch das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Luzern begleitet Menschen in herausfordernden Lebenssituationen mit Angeboten und Projekten, die Nähe schaffen, Sicherheit geben und neue Perspektiven eröffnen. 

Testamentratgeber SRK

Der kostenlosen Testament-Ratgeber SRK:

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Eine Testamentsspende zugunsten des SRK Kanton Luzern ist deshalb weit mehr als eine finanzielle Zuwendung: Sie ist eine Investition in die Zukunft von Menschen im Kanton Luzern.

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Wir wissen, dass das Thema Testamentsspende eine sehr persönliche und emotionale Angelegenheit ist, die Zeit und Überlegung erfordert. Gerne unterstützen wir Sie dabei und beraten Sie unverbindlich. 

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